Schuldenregulierung - Finanzsanierung - Umschuldung - Sanierungshilfe - Überschuldet - Insolvent - Bankrott - RKV Finanzservice kann ihnen dabei Helfen.

RKV Schulden- Regulierungsvermittlungsservice

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Schuldenregulierung - Finanzsanierung - Umschuldung - Sanierungshilfe - Überschuldet - Insolvent - Bankrott - RKV Finanzservice kann ihnen dabei Helfen.

 

Allgemeine Vertragsbedingungen der RKV Finanzservice

 

§1 Vertragsgegenstand:

(1)     Vertragsgegenstand ist die Vermittlung einer Sanierung der Finanzen des Auftraggebers durch Regulierung der bestehenden Verbindlichkeiten (Bank- und Privatkredite, Darlehen, unbezahlte Rechnungen in titulierter und untitulierter Form, Vollstreckungen) durch eine private Finanz Sanierungsgesellschaft oder einen sonstigen Sanierer, die für den Auftraggeber mit dessen Gläubigern die im Einzelfall erforderlichen und möglichen Maßnahmen (Nachlässe, Stundungen, Ratenzahlungen alternativ und/oder kombiniert) vereinbart mit dem Ziel, den Auftraggeber zu entschulden durch Entgegennehme einer festzusetzenden monatlichen Rate und nachfolgender Verteilung entsprechend der vereinbarten Quote an alle Gläubiger des Auftraggebers, um diesem nach Abbau seiner Schulden die zukünftige uneingeschränkte Teilnahme am Wirtschaftsleben wieder zu ermöglichen.

(2)     Die RKV Finanzservice (Auftragnehmer) vermittelt weder einen Kredit noch wird sie selbst dem Auftraggeber neue liquide Mittel jedweder Art zur Verfügung stellen.

(3)     Die Erteilung einer insolvenzrechtlichen Bescheinigung ist weder möglich noch nach Abs. (1) Vertragszweck.

 

§2 Haftung:

Die Auftragnehmer haftet weder für den Erfolg der privaten Finanz-Sanierungsgesellschaft oder des sonstigen privaten Sanierers, außer im Fall von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bei der Vermittlung.

 

§3 Kündigung, Rücktrittsrecht:

(1)     Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Vermittlungsvertrag in schriftlicher Form gegenüber dem Auftragnehmer, der RKV Finanzservice, Postfach 9306, 90103 Nürnberg binnen zwei Wochen nach Unterzeichnung durch den Auftraggeber zurückzutreten; trägt die Unterzeichnung des Vermittlervertrages durch den Auftraggeber kein Datum, so beginnt die Frist mit Eingang des vom Auftraggeber unterzeichneten Vermittlervertrages bei dem Auftragnehmer.

Zur Ausübung des rechtswirksamen Rücktritts ist auch erforderlich, dass der Original-Finanz-Sanierungs-Vertrag an den Auftragnehmer durch den Auftraggeber entweder zusammen mit der Rücktrittserklärung bei postalischer Erklärung des Rücktritts, spätestens jedoch eine Woche nach Erklärung des Rücktritts per Telefax, eingehend bei dem Auftragnehmer, zurückgesendet wird mit der Erklärung, dass keine Kopien hiervon durch den Auftraggeber zurückbehalten wurden. Die Erklärung der Kündigung während dieser Frist kommt dem Rücktritt gleich.

(2)     Die Annahmeverweigerung durch den Auftraggeber des von dem Auftragnehmer angeforderten und überstellten Vermittlungsvertrages und/oder Finanz-Sanierungs-Vertrages löst weder eine Kündigung gem. Abs. (1) aus noch bewirkt dies einen rechtswirksamen Rücktritt. Der Auftraggeber ist in diesem Falle verpflichtet, als pauschalen Schadensersatz zur Deckung der bisherigen Personal- und Sachkosten einen Betrag von 35,00 € sowie etwaige weitere Beitreibungskosten zu zahlen, welcher auftraggeberseitig auch ausdrücklich als geschuldet aufgrund der ausgelösten Auftragserteilung anerkannt wird. Der Auftragnehmer ist von jeglicher weiterer Leistungspflicht aus dem Vermittlungsvertrag befreit.

(3)     Die Frist gem. Abs. (1) ist nur gewahrt durch rechtzeitige Absendung der Rücktrittserklärung (Telefax/Datum des Poststempels) durch den Auftraggeber. Für die Einhaltung der Frist ist der/die Auftraggeber/in beweispflichtig.

Der rechtswirksame Rücktritt bewirkt, dass sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für beide Vertragsparteien erlöschen.

(4)     Die rechtswirksame Ausübung des Rücktritts berechtigt den Auftraggeber zur Rückforderung seiner an den Auftragnehmer bezahlten Vermittlungsgebühr abzüglich einer pauschalierten Aufwandspauschale in Höhe von 20 Prozent dieses Betrages. Dieser Betrag wird zur Deckung des personellen und materiellen Aufwands des Auftragnehmers durch den Auftraggeber ausdrücklich aufgrund der von ihm ausgelösten und rückabgewickelten Auftragserteilung als geschuldet anerkannt.

(5)     Die Kündigung des Vermittlungsvertrages für die Auftragnehmerin gem. Abs. (1) ist ausgeschlossen.

 

§4 Datenschutz:

Der Auftragnehmer ist berechtigt, sämtliche für die Bearbeitung erforderlichen Daten des Auftraggebers intern zu speichern und diese Daten im Rahmen des Vermittlungsvertrages zur Sanierung der Finanzen des Auftraggebers an Dritte weiterzugeben.

 

§5 Nebenabreden,

Schriftform: Nebenabreden bedürfen der Schriftform, mündliche Nebenabreden sind unwirksam.

 

§6 Gerichtsstand, salvatoresche Klausel:

(1)     Es gilt deutsches Recht.

(2)     Gerichtsstand ist, soweit die Vereinbarung des Gerichtsstandes zulässig ist, der Sitz des Auftragnehmers. Sachlich und örtlich zuständig ist das Amtsgericht Nürnberg.

(3)     Sollte eine dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, so gilt die gesetzliche Regelung als vereinbart. Die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbedingungen bleibt unberührt.

 

 

Stand: 01. 10.2004

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